Was ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)?
Gemäss dem Bundesamt für Energie ist ein ZEV ein Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher mit der Absicht ihren selbst produzierten Solarstrom an Ort und Stelle selber zu nutzen. Relevant hierbei ist der Entschluss der gemeinsamen Stromnutzung und der Verwendung eines gemeinsamen Netzanschlusses. Der Gesetzgeber lässt die Rechtsform des Zusammenschlusses offen. Daher kann dies als juristische Person, vertraglich oder reglementarisch (z.B. bei Stockwerkeigentum) gebildet werden. Der ZEV ermöglicht es daher Solarstrom unterschiedlichen, am ZEV partizipierenden, Parteien zu verkaufen.
Wann wird ein ZEV benötigt?
Der Entscheid, ein ZEV zu gründen tritt meist mit der Installation einer Solaranlage auf einem durch mehrere Parteien genutztes Gebäude auf. Dies wenn beispielsweise eine Anlage auf einem Mehrfamilienhaus oder auf einem Dach einer Überbauung installiert wird. Die Frage nach der Art der Amortisierung der Solaranlage steht dabei oft im Vordergrund. Sinnvoll ist die Installation eines ZEV sobald mehrere Parteien Strom der Solaranlage beziehen, jedoch nur eine Person die Anschaffungskosten bezahlt hat.
Vorteile eines ZEV
Sowohl für den Solaranlagenbetreiber als auch für die mietende Partei bietet ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch Vorteile. So kann der Anlagebetreiber sowohl die Gestehungskosten der Anlage als auch laufende Kosten wie z.B. die Wartung der Anlage oder auch kommende Punkte wie anteilig der Ersatz eines Wechselrichters im Strompreis der Solaranlage verrechnen.
Die mietende Partei profitiert immer von ökologischem Strom. Zusätzlich ist der Strompreis aufgrund der vorgegebenen Strompreiskalkulation meist tiefer als der ortsübliche Tarif. Dies ist aufgrund der Gewinnteilung zwischen Anlagebetreiber als auch der mietenden Partei gegeben.
Die mietende Partei profitiert immer von ökologischem Strom. Zusätzlich ist der Strompreis aufgrund der vorgegebenen Strompreiskalkulation meist tiefer als der ortsübliche Tarif. Dies ist aufgrund der Gewinnteilung zwischen Anlagebetreiber als auch der mietenden Partei gegeben.
Was wird für ein ZEV benötigt?
technische Komponenten
Aus technischer Sicht müssen sämtliche Zähler der vorhandenen Parteien ersetzt werden um den Verbrauch Netzunabhängig aufzeichnen und auslesen zu können. Einzig ein Anschlusspunkt des örtlichen Verteilnetzbetreibers wird vor allen anderen Zählern verbleiben. Die Zähler sind anschliessend in der Lage zu messen wie viel Strom der Messpunkt von der Solaranlage und wie viel vom Netz bezogen hat. Dies erlaubt es unterschiedliche Tarife für eine kW/h der Solaranlage oder vom Netz zu verrechnen. Als Voraussetzung für die technische Installation sind eine Internetverbindung sowie die Erlaubnis des Verteilnetzbetreibers gegeben. Je nach Zähler muss zusätzlich eine LORA-WAN Schnittstelle installiert werden, damit die Zählerstände aus der Ferne ausgelesen werden können.
administrative Komponenten
Nebst den technisch notwendigen Installation für die Erstellung des ZEV ist auch ein administrativer Teil unabdingbar. Um die effektiv entstandenen Kosten aufgrund des Netzbezuges wie auch die Kosten für den Bezug von Solarstrom korrekt abrechnen zu können, muss mindestens einmal im Jahr die Abrechnung erstellt werden. Hierzu werden sämtliche Zählerstände der Stromzähler ausgelesen. Ebenfalls wird geprüft wie viel Strom die Solaranalage produziert hat und welche Partei wann Strom bezogen hat. Um den korrekten Strompreis berechnen zu können gibt es einen Leitfaden Eigenverbrauch der Energie Schweiz (siehe untenstehenden Download). Auf der Seite 50 findet sich ein Berechnungsbeispiel der Gestehungskosten der PV-Anlage.
Energie Schweiz Leitfaden Eigenverbrauch | |
File Size: | 3913 kb |
File Type: |
ZEV Lösung
Gerne übernehmen wir sowohl die Planung als auch die Realisierung eines ZEV für Sie. Hierzu haben wir zwei unterschiedliche Lösungen für unterschiedliche Bedürfnisse bereit. Zum einen bieten wir die Möglichkeit in Zusammenarbeit mit der Firma NeoVac sämtliche Dienstleistungen des ZEV für Sie zu übernehmen. Als zweite Lösungen bieten wir als zertifizierter Smart-me Partner die Möglichkeit das ZEV so auf zu setzen, dass Sie die Verwaltung und Verrechnung selbstständig übernehmen können. Wir empfehlen die selbstständige Verwaltung jedoch lediglich bei kleineren ZEV wie beispielsweise bei einer Einliegerwohnung. Dies, da sowohl der administrative Aufwand gross ist als auch